So berechnet der Rechner deinen Mutterschutz
Der Mutterschutz besteht aus zwei Schutzfristen: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen (in besonderen Fällen 12 Wochen) nach der Geburt. Der Tag der Geburt zählt dabei noch zur Frist davor. Wenn du nur den ersten Tag deiner letzten Periode kennst, ermittelt der Rechner zuerst den Geburtstermin nach der Naegele-Regel (280 Tage, angepasst an deine Zykluslänge). Den genauen Termin aus dem Mutterpass solltest du aber immer vorziehen.
Beispiel 1: Geburt am errechneten Termin
Termin 01.07.2026 → Mutterschutz vom 20.05.2026 bis 26.08.2026, zusammen 99 Tage. Kündigungsschutz mindestens bis 01.11.2026.
Beispiel 2: Baby kommt 10 Tage zu früh
Termin 01.07., Geburt 21.06. Die 10 fehlenden Tage vor der Geburt werden angehängt: 8 Wochen + 10 Tage nach der Geburt. Das Ende bleibt der 26.08.2026.
Beispiel 3: Zwillinge
Termin 01.07., Geburt am Termin, 12 Wochen danach → Mutterschutz endet am 23.09.2026.
Mutterschaftsgeld: wer zahlt was?
Während des Mutterschutzes bekommst du kein Gehalt, sondern Mutterschaftsgeld. Grundlage ist dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Monate, umgerechnet auf den Kalendertag (Summe ÷ 90).
| Wer | Wie viel |
|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | bis 13 € pro Kalendertag |
| Arbeitgeber (Zuschuss, § 20 MuSchG) | Differenz zwischen 13 € und deinem Tagesnetto |
| Privat oder familienversichert | einmalig bis 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, plus Arbeitgeberzuschuss |
Beispiel: 1.800 € netto im Monat → 60 € pro Tag. Die Kasse zahlt 13 €, der Arbeitgeber 47 €. Bei 99 Tagen Mutterschutz sind das zusammen 5.940 €. Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird außerdem auf das Elterngeld angerechnet.
Was du rechtzeitig erledigen solltest
- Arbeitgeber informieren, sobald du es weißt – erst dann greift der Kündigungsschutz sicher.
- Etwa 7 Wochen vor dem Termin die Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse einreichen und Mutterschaftsgeld beantragen.
- Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
- Nach der Geburt die Geburtsurkunde an Krankenkasse und Arbeitgeber schicken, dann Elterngeld beantragen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Was passiert, wenn das Baby zu früh oder zu spät kommt?
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Bis wann habe ich Kündigungsschutz?
Wann kann die Elternzeit anfangen?
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – §§ 3, 17, 19, 20
- BMFSFJ: Leitfaden zum Mutterschutz
- BMFSFJ: Mutterschutz nach einer Fehlgeburt (seit 1.6.2025)
- § 24i SGB V – Mutterschaftsgeld
Alle Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder dein Arbeitsvertrag abweichende Regeln enthalten.